Sie interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit uns?




Gerne unterbreiten wir Ihnen für Ihren Kunden ein Versicherungsangebot. Hierfür benötigen wir die Kaufrechnung der zu versichernden Hörversorgung, die allerdings nicht älter als 6 Monate sein darf.



Bitte beachten Sie, dass wir aus Kostengründen nach Vertragsabschluss keine Korrespondenz mit Ihrem Hause gewährleisten können.

Für die nachweisliche Vermittlung vergüten wir Ihnen auf den von der versicherten Person zu zahlenden Einmalbeitrag eine einmalige Tippgebervergütung in Höhe von 5 % aus dem Nettobeitrag, der Ihnen nach Einlösung auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.



Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass wir bei Ihrem Kunden keine sonstigen Versicherungsberatungen bzw. -vermittlungen vornehmen.



Sofern Ihr Kunde ein Hörakustik-Fachgeschäft ist und dieser die Hörgeräteversicherung als Marketinginstrument und Kundenbindungsmittel mit in sein Dienstleistungsangebot aufnehmen möchte, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.